Grabarten ‒ Bestattungsformen

Es gibt eine Vielzahl von Grabarten, die jedoch alle ausschließlich die Erd- oder Feuerbestattung erlauben. Einige Grabarten sind für Erd- sowie für Feuerbestattungen möglich, die meisten sind jedoch an eine Einäscherung des Verstorbenen gebunden. Nicht auf allen Friedhöfen ist jede Grabart vorhanden. Der „Friedhofsführer“ (link), den ich erarbeitet habe, gibt Ihnen auch darüber eine Übersicht.

Die einzelnen Grabarten sind im Folgenden aufgelistet:

 

Wahlgrabstätte (bei Erd- und Feuerbestattungen)

Dies beinhaltet einen frei gewählten Platz auf dem Friedhof, der auch schon vor einem Sterbefall ausgesucht und erworben werden kann. So können Sie die Lage und die Größe der Grabstätte selbst bestimmen. Es gibt eine befristete Ruhezeit der Wahlgrabstätte, die jedoch verlängert werden kann.

Reihengrab (bei Erd- und Feuerbestattungen)

Über die Lage des Reihengrabs entscheidet die Friedhofsverwaltung. Lediglich für die Dauer der vorgeschriebenen Ruhefrist wird das Reihengrab zugeteilt und erhalten. Die Ruhezeit kann nicht verlängert werden, das Grab wird eingeebnet, wenn sie beendet ist.

Anonymes Grab (bei Erd- und Feuerbestattungen)

Auf einer weitläufigen Rasenfläche wird der Verstorbene ohne die Anwesenheit seiner Angehörigen oder sonstigen Hinterbliebenen beigesetzt. Die Grabstätte wird nicht gekennzeichnet, allein der Friedhofsverwaltung ist bekannt, wo genau das Grab liebt. Auf einer Fläche, die gemeinschaftlich genutzt wird, ist es möglich, Blumen oder anderes für die Verstorbenen abzulegen. Zwar hat ein anonymes Grab den Vorteil geringerer Kosten. Jedoch kann es ähnlich wie die fehlende Grabstätte in der Seebestattung die Trauerverarbeitung der Angehörigen wesentlich schwerer machen. Ihnen fehlt ein fester Ort, an dem sie dem Verstorbenen nahe sein können.

Pflegegrabstätten (bei Erd- und Feuerbestattungen)

Ähnlich wie das Reihengrab kann seine Lage nicht frei ausgesucht und auch die Ruhezeit nicht verlängert werden. Es steht Ihnen aber die dauerhafte Pflege der Friedhofsgärtnerei zu, für die Sie einmalig Gebühren zahlen müssen. Das Pflegegrab befindet sich entweder in einer Rasenfläche oder in einer reich gestalteten Pflanzfläche.

Urnenstelen (nur bei Feuerbestattungen)

Die Urnenstele beherbergt vier Kammern, die jede für eine einzelne Urne vorgesehen ist. Die Stele wird mit einer Granitplatte verschlossen, die Urne ist sicher aufbewahrt. Kosten für die Grabpflege können bei dieser Grabart nicht anfallen.

Baumgrabstätten (nur bei Feuerbestattungen)

Im Zusammenhang mit der Baumbestattung ist diese Grabstätte eine naturverbundene Grabart. Die Asche des Verstorbenen wird am Fuß des Baumes beigesetzt und geht im Laufe der Zeit eine Verbindung ein mit den Wurzeln des Baumes.

Friedwaldgrabstätten (nur bei Feuerbestattungen)

Genauso wie bei der Baumgrabstätte pflegt hier die Natur die letzte Ruhestätte des Verstorbenen. Meist wird eine ökologisch abbaubare Urne zur Beisetzung verwendet. Der Friedwald oder Ruheforst ist öffentlich zugänglich, die Ruhezeit kann bis zu 99 Jahren dauern.

Ich gebe Ihnen gerne detaillierte Auskünfte in einem persönlichen Gespräch. Die Wahl der Bestattungsart und der zugehörigen Grabstätte ist eine persönliche und verantwortungsvolle Aufgabe, die man gründlich überdenken sollte.