Nicht selten gibt es im Trauerfall Streitigkeiten bezüglich der Hinterlassenschaften. Das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) bestimmt die Erbfolge. Demnach erben zuerst die Kinder und Kindeskinder (Erben erster Ordnung). Für den Ehepartner gilt ein Sonderstatus. Als Erben zweiter Ordnung gelten Eltern, Geschwister, Neffen/Nichten. Großeltern und ihre Abkömmlinge sind Erben dritter Ordnung.
Das Testament − selbstbestimmt den Nachlass regeln
Für diejenigen, die ihr Vermögen später nach eigenen Vorstellungen vererben möchten, empfiehlt sich das Testament oder ein Erbvertrag. Die Voraussetzungen für ein rechtsgültiges Testament sind: Es muss handschriftlich geschrieben werden und mit dem vollen Namenszug, Ort und Datum versehen werden. Um eventuelle Unklarheiten später zu vermeiden, ist eine Beratung seitens eines Fachanwalts oder eines Notars empfehlenswert.
Informationen finden Sie auch unter: www.bmjv.de
Bitte beachten Sie: Diese Erklärungen sind keine Rechtsberatung. Bei allen juristischen Fragen raten wir Ihnen, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, die wir Ihnen auf Wunsch gerne vermitteln. Vollständige Rechtssicherheit erhalten Sie auch beim handschriftlichen Testament nur durch eine anschließende anwaltliche Beratung oder notarielle Beurkundung.